MdB Carsten Körber: Unterstützung der Deutschen Auslandsschulen essenziell

Zur Finanzierung der Deutschen Auslandsschulen haben Vertretende des WDA am 20. September mit Carsten Körber von der CDU/CSU gesprochen. Ziel des Gesprächs war, auf die geplanten Einsparungen bei den Deutschen Auslandsschulen im Haushaltsentwurf 2024 hinzuweisen und die Bedarfe der Schulen aufzuzeigen. Körber ist ordentliches Mitglied im Haushaltsausschuss des Bundestags.

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Der CDU/CSU-Politiker Carsten Körber und Mitarbeiter Christian Steil (beide von links unten im Bild) haben mit Friederike Gribkowsky (oben links im Bild), Heilke Daun (oben rechts im Bild) und Thilo Klingebiel (oben Bildmitte) zum geplanten Haushalt für die Deutschen Auslandsschulen gesprochen. Foto: WDA

Es ist das zweite Treffen seit Jahresanfang mit Carsten Körber und auch diesmal stand die finanzielle Unterstützung der Deutschen Auslandsschulen im Vordergrund.

Körber ist seit 2013 Mitglied des Deutschen Bundestags und im Haushaltsausschuss. Als Berichterstatter zum Einzelplan Auswärtiges Amt des Bundeshaushaltsplans für das Haushaltsjahr ist Körber für den Weltverband der Deutschen Auslandsschulen regelmäßiger Ansprechpartner. Der WDA hob in der Diskussion die Notwendigkeit einer langfristigen, verlässlichen Förderung der Deutschen Auslandsschulen hervor.

Absenkung des Schulfonds 2024

Aktuell wird der Bundeshaushalt 2024 in der Regierung besprochen und bis November fertiggestellt. Darin enthalten ist auch der Schulfonds und damit die Finanzierung der Deutschen Auslandsschulen. WDA-Vorstandsvorsitzende Friederike Gribkowsky brachte ihre Sorge darüber zum Ausdruck, dass der Schulfonds im Haushalt des Auswärtigen Amtes 2024 um 2,8 Prozent sinken soll auf 288,15 Millionen Euro. Dadurch werde die Qualität des Auslandsschulwesens leiden und Mittel für die im Koalitionsvertrag vereinbarten Maßnahmen, wie die frühkindliche Bildung, wären nicht vorhanden.
Eine verlässliche und auskömmliche Förderung ist zentral für die Entwicklung der Deutschen Auslandsschulen: Gerade in einer Zeit, in der die weltweiten Krisen wie Kriege oder Coronapandemie anhalten und die weltweite kulturelle Infrastruktur weiterhin bedroht ist.

Starke Allianz für die Deutschen Auslandsschulen

Gribkowsky verwies weiter auf eine neue Allianz im Auslandsschulwesen, ein Zusammenschluss aus WDA, Lehrerverbänden und Beiräten, die sich zur gemeinsamen Interessenvertretung gebildet hätte. Heilke Daun, stv. WDA-Vorstandsvorsitzende, unterstrich, dass die Allianzstellungnahme die wichtigsten Punkte festhalte und die Kürzungspläne zu den Deutschen Auslandsschulen auch in der Athener Erklärung klar zu lesen wären. Durch die bereits erfolgten Einsparungen hätten sich die Aktivitäten der vom WDA initiierten Allianz intensiviert, sie gipfelten in einer solidarischen Botschaft der Vertreter des Auslandsschulwesens, der Athener Erklärung. Zu den großen Themen der Athener Erklärung gehören vor allem auch eine verbesserte Förderpolitik und eine verlässliche finanzielle Unterstützung.
In der Abschlusserklärung werde dazu aufgefordert, die Deutschen Auslandsschulen in ihrer herausragenden Rolle in der deutschen Außenpolitik stärker wahrzunehmen.

„Zweiklassengesellschaft“ der Schulen wird verstärkt

Der Haushaltsentwurf erhöht zwar die Mittel für die gesetzliche Förderung um 15 Mio. Euro, die freiwillige Förderung über den Titel „Zuwendungen an Deutsche Auslandsschulen“ sinkt jedoch um 11 Millionen Euro (28,9 %) auf 27 Millionen Euro (2023: 38 Millionen Euro).

WDA-Geschäftsführer Thilo Klingebiel erklärte, dass dies von besonderer Bedeutung sei, da trotz Auslandsschulgesetz immer noch 21 % der Schulen keinen Anspruch auf Förderung haben und freiwillig über Zuwendungen gefördert werden. Auch bei den gesetzlich geförderten Schulen bleibt die zusätzliche freiwillige Förderung die Regel. Schulen mit gesetzlichem Anspruch erhalten ihre Förderung als sogenannte Anspruchsförderung für jeweils drei Jahre auf der Grundlage des Auslandsschulgesetzes.

Der Bundestag hat 2019 festgehalten, dass eine „Zweiklassengesellschaft“ zwischen gesetzlich und freiwillig geförderten Schulen besteht.
Bei gleichbleibendem oder sinkendem Schulfonds gilt deswegen: Je höher der Anteil der gesetzlichen Förderung im Schulfonds, desto stärker wird bei gleichbleibendem Schulfonds der Anteil der freiwilligen finanziellen Förderung, die als Zuwendung gewährt wird, reduziert. Der Regierungsentwurf zeigt: Wird der Schulfonds nicht erhöht, so gerät die freiwillige Förderung zwingend unter Druck. Dadurch wird automatisch die Zweiklassengesellschaft der Deutschen Auslandsschulen verstärkt.

Dass gesetzliche und freiwillige Förderung gleichermaßen auskömmlich ausgestattet sein müssen, steht auch in der Allianzstellungnahme „Nachhaltige Förderung und Entwicklung der Deutschen Auslandsschulen priorisieren“ von WDA, Lehrerverbänden und Beiräten. Die daran anknüpfende Athener Erklärung fordert, dass neue Aufgaben durch neue Mittel gefördert werden müssen und keine Umverteilung stattfinden darf.

Der WDA und Körber vereinbarten einen weiterhin engen Austausch.

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