Austausch mit Otto Fricke, haushaltspolitischer Sprecher der FDP

Im bereits dritten Gespräch in diesem Jahr mit Otto Fricke am 31. Oktober wies der WDA auf die geplanten Einsparungen im Schulfonds 2024 und die notwendigen Änderungen dazu hin. Zuvor hatte der WDA einen Antrag zur Erhöhung der freiwilligen Förderung im Schulfonds eingebracht. Ende November soll der Haushalt für das nächste Jahr verabschiedet werden.

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WDA-Vorstandsvorsitzende Friederike Gribkowsky und WDA-Geschäftsführer Thilo Klingebiel sprachen mit Otto Fricke, haushaltspolitischer Sprecher der FDP (Bildmitte unten): Wie wird der Haushalt 2024 aussehen? Foto: WDA

Endspurt im Haushaltsverfahren: Die jeweiligen Berichterstatterinnen und Berichterstatter ihrer Fraktionen sind bis zur Bereinigungssitzung am 16. und 17. November 2023 noch in regem Austausch zum Etatentwurf 2024. Die sogenannte Bereinigungssitzung ist die letzte Möglichkeit, die strittigsten Fragen zum Haushalt zu klären. Der WDA hat die Zeit genutzt, um im Oktober als eine zusätzliche Maßnahme der Interessenvertretung einen entsprechenden Antrag einzubringen, die gesetzliche und freiwillige Förderung gleichermaßen auskömmlich auszustatten.

Als aktuell ordentliches Mitglied im Haushaltsausschuss mit Zuständigkeit für den Etat des Auswärtigen Amtes steht der WDA in regelmäßigem Austausch mit dem FDP-Angeordneten Fricke. Nach sechs Jahren als parlamentarischer Berater in Bonn und Berlin wurde Fricke 2002 zum ersten Mal Mitglied des Bundestages, dem er dann bis 2013 angehörte. Seit 2017 ist er erneut MdB und auch erneut haushaltspolitischer Sprecher der FDP. 2005 bis 2009 war er Vorsitzender des Haushaltsausschusses.

Drastischer Einsparungsdruck

Fricke verwies auf die aktuelle wirtschaftliche Lage und den daraus resultierenden Einsparungsdruck. Er unterstrich, wie in den vergangenen Gesprächen, dass er die Herausforderungen der Deutschen Auslandsschulen und ihre Förderbedarfe nachvollziehen kann und sich für eine Berücksichtigung der durch den WDA vorgebrachten Bedarfe einsetzt und einsetzen wird. Gleichzeitig hob er die besondere Rolle der Deutschen Auslandsschulen in der Welt hervor, Bindungen zu Partnern weltweit zu gestalten. Gribkowsky wiederholte, dass eine verlässliche und auskömmliche Förderung zentral sei für die Entwicklung der Deutschen Auslandsschulen.
Der WDA setzt sich kontinuierlich für diese auskömmliche Förderung ein, die in diesem Jahr anlässlich eines drastischen Einsparungsdrucks mit folgenden Kampagnen untermauert wird: Die Allianzstellungnahme „Nachhaltige Förderung und Entwicklung der Deutschen Auslandsschulen priorisieren“ von WDA, Lehrerverbänden und Beiräten und die Athener Erklärung. Beide Dokumente halten die wichtigsten Punkte zur Förderung der Deutschen Auslandsschulen fest.

Gesetzlich versus freiwillige Förderung

Der Haushaltsentwurf erhöht zwar die Mittel für die gesetzliche Förderung um 15 Mio. Euro, die freiwillige Förderung über den Titel „Zuwendungen an Deutsche Auslandsschulen“ sinkt jedoch um 11 Millionen Euro (28,9 %) auf 27 Millionen Euro (2023: 38 Millionen Euro).

Trotz Auslandsschulgesetz haben immer noch 21 % der Schulen keinen Anspruch auf Förderung und werden freiwillig über Zuwendungen gefördert, so WDA-Geschäftsführer Thilo Klingebiel. Auch bei den gesetzlich geförderten Schulen bleibt die zusätzliche freiwillige Förderung die Regel. Schulen mit gesetzlichem Anspruch erhalten ihre Förderung als sogenannte Anspruchsförderung für jeweils drei Jahre auf der Grundlage des Auslandsschulgesetzes. Deshalb hat der WDA im Oktober einen Antrag zur Aufstockung der freiwilligen Förderung in die laufenden Haushaltsdiskussionen eingebracht. Anlässlich der laufenden Haushaltsverhandlungen ist es für die Deutschen Auslandsschulen das Kernanliegen, auf die Einsparungen im Schulfonds auf der Grundlage des Haushaltsentwurfes und die notwendigen Änderungen aufmerksam zu machen.

Der Bundestag hat 2019 festgehalten, dass eine „Zweiklassengesellschaft“ zwischen gesetzlich und freiwillig geförderten Schulen besteht.
Bei gleichbleibendem oder sinkendem Schulfonds gilt deswegen: Je höher der Anteil der gesetzlichen Förderung im Schulfonds, desto stärker wird bei gleichbleibendem Schulfonds der Anteil der freiwilligen finanziellen Förderung, die als Zuwendung gewährt wird, reduziert. Der Regierungsentwurf zeigt: Wird der Schulfonds nicht erhöht, so gerät die freiwillige Förderung zwingend unter Druck. Dadurch wird automatisch die Zweiklassengesellschaft der Deutschen Auslandsschulen verstärkt.

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