Haushaltsentwurf 2024: Einsparungen treffen Schulfonds

Der Regierungsentwurf des Bundeshaushalts 2024 vom 06.Juli gibt Einblicke in die geplante Förderung der Deutschen Auslandsschulen im nächsten Jahr. Der Schulfonds sinkt insgesamt leicht. Dem deutlichen Anstieg bei der gesetzliche Förderung, stehen Einsparungen in allen anderen Bereichen gegenüber.

Haushaltsentwurf 2024: Einsparungen treffen Schulfonds cover

Jahresvergleich Schulfonds

Der Entwurf des Bundeshaushaltsplans sieht eine Absenkung des Schulfonds im Haushalt des Auswärtigen Amts vor. Er soll 2024 um 8,21 Millionen Euro auf 288,15 Millionen Euro sinken. Der Schulfonds ist 2023 mit 296,37 Millionen Euro ausgewiesen. Verglichen damit beträgt die geplante Absenkung rund 2,8 Prozent. Der Schulfonds umfasst die Mittel zur Förderung für das deutsche Schulwesen im Ausland und die internationale Zusammenarbeit im schulischen Bereich.

Gesetzliche Förderung steigt, freiwillige Förderung sinkt

Die im Schulfonds enthaltenen „Leistungen an Deutsche Auslandsschulen“ gemäß Auslandsschulgesetz steigen um 15 Millionen Euro (8,6 %) auf 190 Millionen Euro (2023: 175 Millionen Euro). Die freiwillige Förderung über den Titel „Zuwendungen an Deutsche Auslandsschulen“ sinkt um 11 Millionen Euro (28,9 %) auf 27 Millionen Euro (2023: 38 Millionen Euro). Mit diesem Posten werden zum Beispiel Zuwendungen zu den Betriebskosten der Schulen gezahlt.

Die Position „Aufwendungen für Auslandsdienstlehrkräfte und Programmlehrkräfte“ sinkt im Vergleich zum Vorjahr um 3 Millionen Euro auf 41 Millionen Euro. Auch die Position „Erstattungen für Versorgungslasten der Länder“ im Schulfonds sinkt im Vergleich zum Vorjahr auf 11 Millionen Euro (2023: 14 Millionen Euro). Diese Mittel sichern den Versorgungszuschlag für vermittelte Lehrkräfte und beamtete, beurlaubte Ortslehrkräfte.

Deutliche Einsparungen weist schließlich der Titel “Aus-/Fortbildung, Förderung internationale Zusammenarbeit, sonstige Ausgaben im schulischen Bereich” auf. Er sinkt um 6,22 Millionen Euro (43,7 %) auf 8 Millionen Euro (2023: 14,22 Millionen Euro).

Erhöhung der freiwilligen und gesetzlichen Förderung notwendig

Schulen mit gesetzlichem Anspruch erhalten ihre Förderung als sogenannte Anspruchsförderung für jeweils drei Jahre auf der Grundlage des Auslandsschulgesetzes. Trotz Auslandsschulgesetz haben dabei immer noch 21% der Schulen keinen Anspruch auf Förderung und werden freiwillig über Zuwendungen gefördert. Auch bei den gesetzlich geförderten Schulen bleibt die zusätzliche freiwillige Förderung die Regel.

Der Bundestag hat 2019 festgehalten, dass eine „Zweiklassengesellschaft“ zwischen gesetzlich und freiwillig geförderten Schulen besteht.

Bei gleichbleibendem Schulfonds oder sinkendem Schulfonds gilt deswegen: Je höher der Anteil der gesetzlichen Förderung im Schulfonds, desto stärker wird bei gleichbleibendem Schulfonds der Anteil der freiwilligen finanziellen Förderung, die als Zuwendung gewährt wird, reduziert. Der Regierungsentwurf zeigt: Wird der Schulfonds nicht erhöht, so gerät die freiwillige Förderung zwingend unter Druck. Dadurch wird automatisch die Zweiklassengesellschaft der Deutschen Auslandsschulen verstärkt. Gesetzliche Förderung und freiwillige Förderung müssen also gleichermaßen auskömmlich ausgestattet sein, so die Allianzstellungnahme „Nachhaltige Förderung und Entwicklung der Deutschen Auslandsschulen priorisieren“ von WDA, Lehrerverbänden und Beiräten. Die daran anknüpfende Athener Erklärung fordert, dass neue Aufgaben durch neue Mittel gefördert werden müssen und keine Umverteilung stattfinden darf. Sie ist die gemeinsame Abschlusserklärung des 6. Weltkongresses Deutscher Auslandsschulen in Athen 2023 vom 22.06.2023.

Verabschiedung des Haushalts Ende November

Die erste Lesung des Bundeshaushaltes vom 5.-8.09.2023 im Deutschen Bundestag geplant. Danach wird die Vorlage an den Haushaltsausschuss überwiesen. Die zweite und dritte Beratung des Haushalts im Plenum sowie der Beschluss soll vom 28.11.- bis 1.12.2023 stattfinden.

Helpdesk