Haushaltsentwurf 2025: Schulfonds sinkt insgesamt leicht

Der Regierungsentwurf des Bundeshaushalts 2025 vom 17. Juli zeigt die geplante Förderung der Deutschen Auslandsschulen im nächsten Jahr. Der Schulfonds sinkt insgesamt leicht um 1,5 %. Bei der gesetzlichen Förderung ist ein Anstieg zu verzeichnen, während die freiwillige Förderung um über 65 % sinkt. In anderen Bereichen gibt es Aufwüchse als auch Absenkungen.

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Jahresvergleich Schulfonds, Auswertung des WDA. Grundlage sind die Zahlen des Kabinettsentwurfs. Bild: WDA.

Der Entwurf des Bundeshaushaltsplans sieht eine Absenkung des Schulfonds im Haushalt des Auswärtigen Amts vor. Er soll 2025 um 4,29 Millionen Euro auf 286,63 Millionen Euro sinken. Der Schulfonds ist 2024 mit 290,92 Millionen Euro ausgewiesen. Verglichen damit beträgt die geplante Absenkung rund 1,5 Prozent. Der Schulfonds umfasst die Mittel zur Förderung für das deutsche Schulwesen im Ausland und die internationale Zusammenarbeit im schulischen Bereich.

Anstieg der gesetzlichen Förderung bei Absinken der freiwilligen Förderung

Die im Schulfonds enthaltenen „Leistungen an Deutsche Auslandsschulen“ gemäß Auslandsschulgesetz steigen um 17 Millionen Euro (8,9 %) auf 207 Millionen Euro (2024: 190 Millionen Euro). Die freiwillige Förderung über den Titel „Zuwendungen an Deutsche Auslandsschulen“ sinkt um 19 Millionen Euro (65,3 %) auf 10,1 Millionen Euro (2024: 29 Millionen Euro). Mit diesem Posten werden etwa Zuwendungen zu den Betriebskosten der Schulen gezahlt.

Die Position „Aufwendungen für Auslandsdienstlehrkräfte und Programmlehrkräfte“ sinkt im Vergleich zum Vorjahr um 2,5 Millionen Euro auf 38,5 Millionen Euro. Die Position „Erstattungen für Versorgungslasten der Länder“ im Schulfonds steigt im Vergleich zum Vorjahr um 18,2 % auf 13 Millionen Euro (2024: 11 Millionen Euro). Diese Mittel sichern den Versorgungszuschlag für vermittelte Lehrkräfte und beamtete, beurlaubte Ortslehrkräfte.

Einsparungen weist schließlich der Titel “Aus-/Fortbildung, Förderung internationale Zusammenarbeit, sonstige Ausgaben im schulischen Bereich” auf. Er sinkt um 239.000 Euro (2,8 %) auf 8, 43 Millionen Euro (2024: 8,67 Millionen Euro).

Um 10 % sinkt auch der Titel “Nicht aufteilbare Personalkosten für Fachberaterinnen und Fachberater für Deutsch” auf 800.000 Euro (2024: 889.000).

Erhöhung der freiwilligen und gesetzlichen Förderung notwendig

Schulen mit gesetzlichem Anspruch erhalten ihre Förderung als sogenannte Anspruchsförderung für jeweils drei Jahre auf der Grundlage des Auslandsschulgesetzes. Trotz Auslandsschulgesetz haben dabei immer noch 21 % der Schulen keinen Anspruch auf Förderung und werden freiwillig über Zuwendungen gefördert. Auch bei den gesetzlich geförderten Schulen bleibt die zusätzliche freiwillige Förderung die Regel.

Der Bundestag hat 2019 festgehalten, dass eine „Zweiklassengesellschaft“ zwischen gesetzlich und freiwillig geförderten Schulen besteht.

Bei gleichbleibendem Schulfonds oder sinkendem Schulfonds gilt deswegen: Je höher der Anteil der gesetzlichen Förderung im Schulfonds, desto stärker wird bei gleichbleibendem Schulfonds der Anteil der freiwilligen finanziellen Förderung, die als Zuwendung gewährt wird, reduziert. Der Regierungsentwurf zeigt: Wird der Schulfonds nicht erhöht, so gerät die freiwillige Förderung zwingend unter Druck. Dadurch wird automatisch die Zweiklassengesellschaft der Deutschen Auslandsschulen verstärkt. Gesetzliche Förderung und freiwillige Förderung müssen also gleichermaßen auskömmlich ausgestattet sein, so die Allianzstellungnahme „Nachhaltige Förderung und Entwicklung der Deutschen Auslandsschulen priorisieren“ von WDA und Lehrerverbänden und in Koordination mit den Beiräten. Die daran anknüpfende Athener Erklärung fordert, dass neue Aufgaben durch neue Mittel gefördert werden müssen und keine Umverteilung stattfinden darf. Sie ist die gemeinsame Abschlusserklärung des 6. Weltkongresses Deutscher Auslandsschulen in Athen 2023 vom 22.06.2023.

Verabschiedung des Haushalts Ende November

Die erste Lesung des Bundeshaushalts ist vom 10. bis 13.9.2024 im Deutschen Bundestag geplant. Danach wird die Vorlage an den Haushaltsausschuss überwiesen. Die zweite und dritte Beratung des Haushalts im Plenum sowie der Beschluss soll vom 26.11.- bis 29.11.2024 stattfinden.

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